Bei Ebay gelinkt worden, kann mir jemand einen Tip geben?

November 22, 2011 · Posted in Allgemein 

Hallo,

verweise einfach darauf:

Grundsatz:
Es ist verboten, Artikelbezeichnungen für Angebote zu verwenden, die nicht unmittelbar auf den zu verkaufenden Gegenstand schließen lassen (irreführende Bezeichnungen).

Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig.

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

* Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
* Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
* Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
* Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
* Verlust des PowerSeller-Status

Beispiele:

*”Irres Teil, unbedingt anschauen”
*”Supergünstig!”
*”Schnäppchen!”
* “Kein Prada!”

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Comments

14 Responses to “Bei Ebay gelinkt worden, kann mir jemand einen Tip geben?”

  1. andras_8 on Januar 31st, 2007 18:21

    Da hat wieder einer gedacht, er sei ganz schlau…
    Frechheit sowas, aber niemals wird er dich verklagen, wegen ein paar Euro… Er muss dafür viel Zeit opfern und den Streitwert vorausleisten.
    Sein Anwalt wird ihm davon abraten.

    Schreib ihm, dass du den Kaufvertrag als nichtig betrachtest und weiters klärst du nur noch über ebay/anwälte mit ihm.

  2. Draco Rex on Januar 31st, 2007 18:23

    Hallo,

    verweise einfach darauf:

    Grundsatz:
    Es ist verboten, Artikelbezeichnungen für Angebote zu verwenden, die nicht unmittelbar auf den zu verkaufenden Gegenstand schließen lassen (irreführende Bezeichnungen).

    Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig.

    Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

    * Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
    * Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
    * Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
    * Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
    * Verlust des PowerSeller-Status

    Beispiele:

    *”Irres Teil, unbedingt anschauen”
    *”Supergünstig!”
    *”Schnäppchen!”
    * “Kein Prada!”

  3. Professoressa on Januar 31st, 2007 18:23

    Bei ebay den Betrug melden und dem Verkäufer selbst auch mit Anzeige und Klage wegen Betrugs drohen. Wenn das nichts hilft die Drohung in die Tat umsetzen. Das verstößt gegen die guten Sitten.
    Viel Erfolg!

  4. Steffen on Januar 31st, 2007 18:26

    erste anlaufstelle ist die verbraucherzentrale
    oder die polizei: anzeige wegen betruges.

    es macht im übrigen durchaus sinn eine verpackung zu verkaufen, und auch zu kaufen! intressant ist das im bereich antiquitäten im weitesen sinne, z.b. verpackungen für alte merklinlocks, oder matchboxautos. mit verpackung steigert das den wert enorm.

    bei dir hätte der verpackungskauf keine sinn.

    Gruß aus der Eifel
    Steffen

  5. moehrchen671 on Januar 31st, 2007 18:27

    Also dazu müßte man die Artikelbeschreibung mal genau vor sich haben. Ich kann dir nur empfehlen , oder besser für dich hoffen das du diese auch ausgedruckt hast!

    Zum anderen hast du sehr schlechte Karten in einem Rechtsstreit! Grundsätzlich mach zuerst mal eine Beschwerde bei Ebay!

    Vom Strafrechtlichen her ist das nicht ganz so tragisch, und das Geldeinklagen auch nicht:

    Grundsätzlich geht dein Kontrahent immer in Vorkasse, bei allem, also bezahlt er seinen Anwalt erstmal, dann den Mahnbescheid und das anstehende Mahnverfahren!

    Kannst dich ja mal bei mir melden, es interessiert mich schon was dabei rauskommt! Könnte ja sein, das sich dein Kontrahent wegen Trickbetruges strafbar gemacht hat.

  6. hoppsasa on Januar 31st, 2007 18:28

    Auf keinen Fall zahlen. NICHT NERVÖS WERDEN – auch wenn er noch so droht. Ansonsten haben die anderen schon alles aufgezählt.

  7. Karl der 1. on Januar 31st, 2007 18:29

    Hallöchen,

    habe auch schon einiges bei Ebay verkauft und gekauft. Auf solche Häscher kann man reinfallen. Bei mir war es aber nicht so tragisch.
    Ich rate dir eine Meldung bei Ebay zu machen, der Typ kann ja nicht das Produkt bestens beschreiben und im kleingedruckten schreiben sie bieten auf eine Hülle.

    Lass ihn klagen wenn er will, sicher ist es ja kein sehr hoher Betrag.

    Aber eine Beschwerde an Ebay abschicken.
    Noch mal ich, das ganze hat mich so aufgeregt das ich sofort bei Ebay reingeschaut habe. Es ist ja eine bodenlose Frechheit von diesem Typen.
    Ich habe eine Meldung an Ebay abgeschickt und diesem Gauner eine Mail geschickt mit Androhung einer Strafanzeige.

    GK

  8. danienglish on Januar 31st, 2007 18:31

    Auf jeden Fall bei Ebay melden!!!

    LG und viel Glück

  9. quax13116 on Januar 31st, 2007 18:35

    Ich habe mir mal die Artikelbeschreibung angeschaut. Also er sagt nur was über die PS2 aus und welche spiele du unteranderem spielen kannst der Text: “SIE BIETEN HIER NUR AUF DIE LEERSCHACHTEL OHNE KONSOLE ODER SPIEL” ist eigentlich recht groß geschrieben. Gut, er steht sehr weit unten. Wenn ich mal in die Bewertung von Ihm reingehe, ist eigentlich nix zu beanstanden. Ich denke aber das du bei Ebay kein Glück haben wirst weil in dem Text steht nirgenswo das du auf die PS2 oder Spiele bietest. Wenn ich auf die Gebote mal schaue kommt mir das letzte Gebot etwas spanisch vor. Der Bieter ist flamm neu. Könnte Kumpel sein muss aber nicht.
    Ich denke du hast da wenig Chansen. Aber auf jeden fall mir Ebay in Kontakt tretten!!!!!
    Ich wünsche dir viel erfolg!!!

  10. mrs.happysnake on Januar 31st, 2007 18:41

    Hallo Peter,
    wenn er es rein geschrieben hat, das auf leere Verpackung geboten wird, hast Du Pech und wirst wohl zahlen dürfen.
    Tut mir echt Leid für Dich, lerne daraus richtig lesen und alles lesen. ;)
    Sprich mit einem Anwalt und melde es bei Ebay vielleicht hast Du ja Glück.

    Mfg

  11. butzibelli on Januar 31st, 2007 19:00

    Speichere die betreffende Seite, und beobachte seine weiteren Aktiivitäten. Zeige ihn bei Ebay an, lass ihn sperren, zeige ihn bei der Polizei an.
    Er hat es drauf angelegt, arglistig zu täuschen, und das muss bestraft werden.
    Lass Dich nicht beirren, ER wird Dich nicht anzeigen, dazu hat er die schlechtere Ausgangsposition. Auf keinen Fall zahlen!

  12. kabelede on Januar 31st, 2007 19:58

    Hilfe bekommst Du unter http://www.niclas@ebay.de.Dieser Niclas ist bei ebay beschäftigt und für die Sicherheit zuständig

  13. BacardiOrange on Januar 31st, 2007 21:48

    eine Frechheit – für eine Verpackung brauch man keine technischen Daten – Unbedingt Melden – damit darf so jemand nicht durchkommen! Irreführung und Betrug hoch 10
    Viel Glück!

  14. Was weiß ich on Februar 2nd, 2007 00:02

    schon mal was von rücktrittsrecht gehört? wie lange dies geht weiß ich im moment nicht, aber sicher 14 tage.

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