Der Zoll hat die Spiele!?

März 5, 2013 · Posted in Allgemein 

Da hst Du jetzt ein Problem. Da Du die Spiele ja geliehen hast, “kosten” die Spiele ja nichts.

Der Zoll weiß aber nicht, ob die Spiele von Dir gekauft (also Zollpflichtig) oder privat geliehen sind.

In beiden Fällen wirst Du zum Zoll gehen müssen, und damit finden die raus, dass Du nicht 18 bist.

Das heißt, Du bekommst die Spiele nicht, und Dein Kollege kann Ärger bekommen, weil er Jugendgefährdende Median an Minderjährige abgegeben hat.

Jetzt kommt es nur darauf an, wie gelangweilt der Zollbeamte ist.

Machen kannst Du in der Sache herzlich wenig. Das Problem ist, wenn Du das Zeug nicht abholst, bleiben die Spiele beim Zoll liegen. Die schicken die normalerweise nicht zurück.

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Comments

4 Responses to “Der Zoll hat die Spiele!?”

  1. Kapaun on März 26th, 2009 14:39

    Sehr vernünftig vom Zoll. Wahrscheinlich werden die Spiele konfisziert. Wirst deinem Kollegen wohl den Gegenwert ersetzen müssen.
    Und komm nur nicht auf die Idee, den Zoll irgendwie beschummeln zu wollen. Urkundenfälschung oder Ähnliches reißt dich dann erst richtig rein!

  2. hugo.zwanzig on März 26th, 2009 14:59

    Du solltest jetzt auf jedenfall aufpassen.
    Wenn du hingehst und sagst, dass du keine 18 bist und dem entsprechend keinen Altersnachweis liefern kannst, gibt es Ärger.
    Ich denke mal, dass es zum Staatsanwalt kommt, da dein Freund es dir geschickt hat obwohl du keine 18 bist. Wie es genau aussieht wenn die Staatsanwaltschaft mitspielt weiß ich nicht. Wahrschein Anzeigen wegen Weitergabe an Minderjährige.
    Wie du da wieder rauskommst, das weiß ich so jetzt nicht. Ob “einfach nicht melden” funktioniert weiß ich nicht. Dann sind ja auch die Spiele weg. Hingehen bringt dir auch wenig, da du ja keine 18 bist. Jemanden beauftragen, dass er die Spiele abholt, geht in der Regel auch nicht, Selbst mit Vollmacht, wollen die dein Alter wissen.
    Vielleicht bringt es was, wenn du sagst, dass du nichts bestellt hast, und es zurück an den Absender soll. Ob die es denn zurückschicken weiß ich nicht.

    LG, hugo

  3. Arminator on März 27th, 2009 14:34

    Da hst Du jetzt ein Problem. Da Du die Spiele ja geliehen hast, “kosten” die Spiele ja nichts.

    Der Zoll weiß aber nicht, ob die Spiele von Dir gekauft (also Zollpflichtig) oder privat geliehen sind.

    In beiden Fällen wirst Du zum Zoll gehen müssen, und damit finden die raus, dass Du nicht 18 bist.

    Das heißt, Du bekommst die Spiele nicht, und Dein Kollege kann Ärger bekommen, weil er Jugendgefährdende Median an Minderjährige abgegeben hat.

    Jetzt kommt es nur darauf an, wie gelangweilt der Zollbeamte ist.

    Machen kannst Du in der Sache herzlich wenig. Das Problem ist, wenn Du das Zeug nicht abholst, bleiben die Spiele beim Zoll liegen. Die schicken die normalerweise nicht zurück.

  4. Mike Macho persönlich on März 27th, 2009 15:05

    lass dir lieber spiele aus der eu schicken , da gibts keine zollkontrolle
    in deinem fall wird der zoll die spiele als beweismittel behalten , ist halt so

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