Ebay Angebot gestrichen?

Juni 21, 2011 · Posted in Allgemein 

Die Frage hast Du schon mal gestellt und nicht nur einmal und andersrum und ja, es ist erlaubt, nicht verboten!
Jedem ist selbst überlassen mitzubieten, wenn es eingestellt wird.

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Comments

3 Responses to “Ebay Angebot gestrichen?”

  1. E poi, quanta ipocrisia! on Juni 21st, 2011 15:24

    Die Frage hast Du schon mal gestellt und nicht nur einmal und andersrum und ja, es ist erlaubt, nicht verboten!
    Jedem ist selbst überlassen mitzubieten, wenn es eingestellt wird.

  2. Bine on Juni 21st, 2011 16:02

    Wo steht das geschrieben, das dies verboten ist. Wenn Du jetzt bei Ebay “Überraschungspaket” eingibst, dann kommen 5 Angebote von 4 KG HARIBO – BRUCHWARE (mal als Beispiel)

  3. Anna on Juni 21st, 2011 16:41

    > Stimmt es das man auf ebay keine “Überraschungpakete” einstellen darf??

    Man darf / kann generell (also auch außerhalb von eBay) nichts verkaufen, was nicht hinreichend spezifiziert ist, also nach dem Motto “Überweisen Sie mir 50 € und lassen Sie sich überraschen, was ich Ihnen dafür schicke”. Bei dem hier erwähnten Haribo-Sortiment ist es anders, weil der Käufer da grundsätzlich weiß, was er für sein Geld bekommt (nämlich 4 kg Süßigkeiten von Haribo). Die “Überraschung” besteht halt nur in der konkreten Zusammensetzung und der Käufer trägt auch insoweit das Risiko, wenn er auf gut Glück 4 kg Süßigkeiten kauft, von denen er dann letztlich 3,95 kg nicht mag. Bei einem nicht näher spezifizierten “Überraschungspaket” würde dieses Risiko für den Käufer mit zunehmendem Kaufpreis ins Unendliche steigen.

    > Wenn ja gebt mal bei ebay ” PS3 WII XBOX 360″ ein und schaut was rauskommt.

    Hab ich gemacht, was soll’s denn da zu sehen geben?

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