Habe ich eine Chance?

Oktober 19, 2011 · Posted in Allgemein 

Ersetze ihr das Handy, dann muss sie die Sachen herausgeben, WENN sie Dir auch gehören!

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Comments

8 Responses to “Habe ich eine Chance?”

  1. zwergaffee on November 5th, 2010 17:17

    PECH GEHABT!

  2. alter Schwede on November 5th, 2010 17:17

    Ja, du hast Mist gebaut, dass siehst du richtig!
    Sieh zu dass du ihr das Geld so schnell wie möglich zurück gibst und vordere dann deine restlichen Sachen. Gibt sie dir deine Sachen nicht dann geh zum Anwalt und lass dich beraten!

    Was sagt denn dein Vater dazu. Verstehe nicht so ganz wie du deiner Stiefmutter ein Handy klauen kannst (also wohnst du bei ihr) und du anschließend zu deinem Vater ziehst. Wenn sich dein Vater und deine Stiefmutter trennen bleibst du doch als leibliches Kind eh bei deinem Vater – komisch – aber egal!
    Warum holt dein Vater deine Sachen nicht einfach ab?

  3. Jennifer Jenny on November 5th, 2010 17:18

    ja ja

  4. Miss.Mutig on November 5th, 2010 17:32

    Theoretisch kann sie es schon behalten.
    Du kannst ja anscheind auch Sachen verkaufen, die dir nicht gehören. Das war für dich keine große Sache. Also kann sie deinen Kram theoretisch auch verticken.
    Rein rechtlich natürlich nicht, weil man nicht das verkauft, was einem nicht gehört.
    Aber es geschieht dir recht.

  5. uschi91hannes on November 5th, 2010 17:53

    rede noch mal mit ihr,sage ihr das sie ein teil als pfand behalten soll, bis du ihr das handy ersetzt hast.vielleicht kann ja dein vater mal mit ihr reden. und denke mal drüber nach das man anderen leuten sachen nicht einfach verkaufen kann.
    wünsche dir trotzdem das ihr euch einigt,

  6. bunny194 on November 5th, 2010 17:58

    hi,

    nun möchte ich dir etwas sagen: dass du das handy verkauft hast, ist eine sache. das du ihr dafür geld geboten hast, ist auch eine sache, selbst wenn du ihr bei ebay oder sonst wo ein gleiches handy kaufst. überlege mal, wenn jemand dein handy weg nimmt. was fehlt dir dann? doch wohl nicht das handy in dem sinne, sondern die ganzen daten, die es enthält und das ist doch der eigentliche ärger. das kannst du doch mit geld nicht ersetzen.

    frage: wo hast du das handy hin verkauft? kannst du es zurückbekommen? wenn ja, dann tue es so schnell als möglich, bevor der andere alle daten gelöscht hat. ansonsten brauchst du es nicht wieder erstehen. wenn du das handy unversehrt hast, dann kaufe einen schönes rosenstrauss dazu und bringe ihr das und bitte sie in aller form um entschuldigung, das hat stil und klasse, damit machst du eindruck und/oder lade sie auch gleich noch zum essen ein. mach ihr ein paar komplimente beim überreichen der rosen. frauen wollen hören. wenn du ihr sagst, dass du immer sehr gern bei ihr gewohnt hast und das du sie sehr gern hast usw. da schmelzt sie dahin und das ganze problem ist gelöst. glaube mir. du hast einen schweren vertrauensmissbrauch begangen und der erfordert sehr viel takt, um es wieder ins reine zu bringen. studiere vorher ein paar gute sätze ein, denn es muss sich überzeugend anhören, sonst geht der schuss nach hinten los.

    wenn du nötig geld brauchst, dann geh jobben. verdiene dir etwas dazu!

    ich wünsche dir alles gute und viel glück

    deine oma

  7. whyskyhigh on November 5th, 2010 21:00

    gehe zum jugendamt und lass dir helfen

  8. jan07042003 on November 6th, 2010 16:00

    Leider steht in der Frage nicht, wie alt Du bist. Bist Du minderjährig?? Du hast ihr etwas gestohlen und verkauft – straftatmäßig ist das Diebstahl und Hehlerei. Du bist zum Schadenersatz verpflichtet – zivilrechtlich und wenn Du älter als 14 Jahre bist, auch strafrechtlich zu belangen. Das Schlimmste wird gar nicht das Handy sein – das Vertrauen ist futsch. Du scheinst ja bei ihr gewohnt zu haben. Ich würde es schrecklich finden, wenn eines meiner Kinder mir etwas stiehlt, egal, wases ist und welchen (Geld-)Wert es hat. Sie trifft Dich jetzt genauso!! Die Dinge, die sie zu behalten droht, ärgern und treffen Dich!! Sie weiß, dass Dir diese Dinge etwas bedeuten und will Dir, als Retourkutsche, zeigen, wie weh Du ihr getan hast. Juristisch ist das eine Art “Zurückbehaltungsrecht”, dasaber immer nur im “ähnlichen Wert” erfolgen darf. – Ich gebe den anderen Antworten teilweise Recht. Du solltest mit ihr reden, auch mit Deinem Vater. Esgeht hier ganz sicher nicht um Geld, sondern um verletzte Gefühle, geschändetes Vertrauen und Trauer um eine verlorene Beziehung. Immerhin hast Du ja wohl bei Deiner Stiefmutter gelebt!! Ihr habt Euch also mal verstanden, vielleicht Kind-Mutter-mäßig geliebt?! Da tut es furchtbar weh, wenn gestohlen wird!! – Bitte um Entschuldigung und zeige Verständnis für ihre Gefühle. – Ich wurde von meiner Stieftochter auch bestohlen. Es tat mir mehr weh, dass sie es überhaupt getan hat, als dasses um die Sache selbst ging. Leider hat sie sich nie dazu entschuldigend geäußert und es tut heute noch weh. Ich habe se geliebt wie meine eigene Tochter, doch sie hat mich nur benutzt, wenn ich nützlich war (und bestohlen, wenn es etwasgab, das sie haben wollte). Zwischen uns gibt es heute nur noch Distanz und von meiner Seite Trauer, aber auch Abscheu vor so viel krimineller Energie/Gleichgültigkeit einem Menschen gegenüber, der oft genug am Bett gesessen hat und getröstet, bei Krankheit beigestanden, bei Hausaufgaben geholfen …. hat. Bring´ es in Ordnung, es geht weder um dasHandy, noch um Dein Zeug!!

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