Muss ich das geld zürück überweisne=?

August 31, 2022 · Posted in Allgemein 

hmm..
PS3 Playstation 3 120GB Slim OVP Orginalverpackung ,finde ich unklar.
nach paragraph 433 ist ein kaufvertrag zustande gekommen, in absatz 2 steht “Der käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen”
folglich muss er zahlen.
da ihr beide euch aber nicht (wie in paragraph 929 steht) einig seit das das eigentum übergehen soll weis ichs auch nicht genau.
falls das (was ich nicht glaube) vor gericht gehen sollte, wird es eine ewiger rechtsstreit werden, da du sagen kannst das du ja Originaverpackung stehn hast und der kaufvertrag geschlossen wurde, der käufer wird agumentieren das du es nicht deutlich genug gemacht hast das nur die verpackung versteigert wird…. so’n paar monate wirds bestimmt werden.
Playstation 3 Slim (120GB) Orginal Verpackung! (da könnte man denken das die playstation in der originalverpackung vorhanden ist, man geht normalerweise auch immer mit inhalt aus. du kaufst bei einem auto ja auch die sitze, radio mit, deswegen wirds sich hinziehen)

was ich machen würde: ihm das geld zurück geben und mir mein geld ehrlich verdienen.

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Comments

12 Responses to “Muss ich das geld zürück überweisne=?”

  1. Su4ka on März 11th, 2010 20:11

    Da du geschrieben hast, das es eine Verpackung ist
    “PS3 Playstation 3 120GB Slim OVP Orginalverpackung”
    musst du kein geld zürück überweisen!
    hätte der käufer aufmerksamer lesen sollen ;)
    nun .. hast du jetzt 50 € für eine PS3 verpackung bekommen :) auch nicht schlecht :)

  2. häschen on März 11th, 2010 20:13

    Na das grenzt ja schon an Betrug und arglistige Täuschung!
    Das hast du doch mit Absicht so aussehen lassen als ob hier das Gerät verkauft wird. Wirklich deutlich dass es sich hier NUR um die Verpackung handelt wird das nicht!
    Guter Tipp: überweis das Geld zurück, sonst riskierst Du evtl. eine Anzeige wegen Betrug.

    Nachtrag: Na, haben wohl einige von Dir ‘ne Mail bekommen!

    Ich sehe dass so: Die ganze Anzeige der Auktion zielt eigentlich darauf hin dass man nicht sofort erkennen soll dass es sich lediglich um die Verpackung handelt um so mehr zu bieten, weil man denkt man ersteigert auch das Gerät.
    Dass es sich lediglich um die Verpackung handelt kann man zwar erkennen wenn man die Beschreibung liest, aber auch da ist die Beschreibung doch recht verwaschen.
    Und wer bei Suche “Sony Playstation 3 Slim” eingibt, bei dem erscheint dann auch automatisch Deine Anzeige, obwohl es sich ja nur um die Schachtel handelt.
    Klar, Du hast es natürlich in der richtigen Rubrik, trotzdem bin ich der Meinung dass die Artikelbeschreibung sehr schwammig und missverständlich ist, genau wie die Artikelbezeichnung!
    Das ist nun mal meine Meinung und wenn Dir hier Meinungen nicht passen die Dir nicht nach dem Mund reden dann solltest Du hier solche Fragen nicht stellen!

  3. DreggSchnegg on März 11th, 2010 20:14

    Tja, da hast du dich selbst angesch…..! Deine Überschrift hab sogar ich falsch verstanden, dass du die PS3 mit 120 GB in OriginalVerPackung verkaufst!
    Den Rest konnte ich leider nicht mehr lesen, da das Angebot beendet war.

    Nachtrag: An den lieben Kai_omen: danke für deine “nette” Mail! Erst nachfragen dann urteilen! Aber soweit denk nicht jeder!

  4. micewomiac on März 11th, 2010 20:20

    Deine Anzeige bei ebay ist wirklich etwas “hinterlistig” eingestellt!

    Es ist nicht wirklich in der Beschreibung ersichtlich, das es sich nur um ein Karton handelt.

    Okay, ich lese so etwas genau durch, weil viele Menschen dieses so machen, weil sie genau wissen, das Andere drauf reinfallen.

    Du hättest es vorheben müssen, mit anderer Farbe oder Großschrift. So das es wirklich erkenntlich ist, das es sich nur um die Verpackung handelt. Oder hättest schreiben sollen “nur die Verpackung”

    Stelle dir mal vor, es wäre dir jetzt so passiert…..

    Hier scheiden sich die Geister!
    Für mich wäre es eine Gewissensfrage.

    Wenn du Pech hast, wird der Käufer es mit einem Anwalt versuchen. Ich würde den Preis erstatten, aber mit der Bemerkung, das man beim genauen durchen ersehen konnte, das es um die Verpackung handelte.

    Einige mussten schon 200€ für einen Karton bezahlen.

  5. Plümchen - verliebt in New Moon on März 11th, 2010 20:22

    Eigentlich wenn der Link den du hier reingestellt hast wirklich das orginal ist und das da so steht….
    warum solltest du das Geld dann zurück schicken?

    Denn da steht eindeutig das es sich um eine Verpackung handelt “Sie bieten hier auf
    eine absolut neuwertige
    PS3 Playstation 3 120GB Slim OVP Orginalverpackung”
    da steht nicht das man auf eine Plastation3 IN orginal verpackung bietet.

    Vondaher kann dir keiner was und wenn der Typ darauf bietet weil er nicht richtig gelesen hat ist es seine Schuld.

    ABER: Es ist dennoch eine frechheit das so reinzuschreiben, weil du es 100% darauf angelegt hast.
    Hab das Bild einfach mal vor Augen wie der jenige den du reingelegt hast sich fühlt. Es ist aufjedenfall eine schweinerei von dir und ich wäre stinksauer wenn mir sowas passieren würde.
    Doch so anziegen im Netz muss man einfach richtig lesen.

  6. kai_omen on März 11th, 2010 20:24

    du musst es nicht zurücküberweisen…
    der blick allein auf diekategorie genügt mnir um zu wissen dass es sich um einen karton handelt –du hast es bei verpackungen eingestellt–daher hätte der bieter es ebenfalls wissen/erahnen müssen dass es sich um den karton handelt…
    lass dir net irgendnen müll hier erzählen-du brauchst keine angst haben-dir passiert nix-du hast weder etwas missachtet-noch hast du etwas vertuscht…
    behalt die 50 euro-die hast du dir rechtlich verdient und ein schlechtes gewissen brauchst auch nicht zu haben da du NICHTS versucht hast zu vertuschen(keine irreführenden schriftgrößen,etc.), du kannst doch nix für wenn so n idi.t net lesen kann…
    allerspätestens bei den versandangaben hätte ihn n licht aufgehen müssen..
    su4ka hat dementsprechend das richtige geschrieben…

    WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL…

    hier geht es um das rechtliche und NICHT um das moralische!
    wenn jmd NICHT richtig lesen kann, sollte nicht bei ebay kaufen…
    meiner meinung nach ist ALLES was zum artikel geschrieben wurde klar–ich z.b. wäre NICHT auf den gedanken gekommen dass es sich um eine ps3 handelt.
    die begründung dass du vllt ne andere/größere/farbige schrieft hättest nehmen müssen ist schwachsinn-man kann so n angebot reinsetzen wie man möchte…

    an die leute die dich hier so runtermachen:
    geht wieder in die schule und lernt neu lesen,es wurde das bsp gebracht dass es ja bereits vorfälle dieser art gegeben hat bei denen es sich wirklich um betrug handelte-nun-wer denn daraus nicht schlau wurde, obwohl diese thematik breitgetreten wurde, der sollte NIEMALS im netz einkaufen-und vorallem sollte diese person lesen-wenn diese person es dennoch nicht macht ist dies ein zeichen dafür dass die person GESCHÄFTSUNFÄHIG ist!

  7. birska on März 11th, 2010 20:25

    Also, meine Meinung:
    Wenn Du klar vermerkt hast, dass es eigentlich nur die Verpackung ist, wärst Du ja im Recht, doch…Wieviel ist die Verpackung wirklich wert?
    Versuch Dich doch mit dem Käufer darauf zu einigen, dass Du ihm aus “Good will” 30 € zurückgibst, den Rest aber als Lehrgeld behälst, da er ja die Verpackung bekommen hat. Wären 20 € nicht auch ein Gewinn?

    Dazu ein alter Spruch:
    Was Du nicht willst, dass man Dir tut, das füg auch keinem Andern zu.

  8. Ulrich on März 11th, 2010 20:38

    Ich will’s mal ganz einfach umschreiben: “Wäre ich der Käufer gewesen, dann wärst Du jetzt auf der Flucht!”

  9. D.R. Eisendraht on März 11th, 2010 21:04

    Diese Form des Betruges ist bei ebay nicht neu. Du solltest überweisen, bevor Irreführung und Betrug aktenkundig werden

  10. AndreVorname on März 11th, 2010 21:21

    Naja ich würde das Geld behalten dann soll er mal richtig lesen lernen der Käufer ist doch nicht deine Schuld wenn er so nen schwachsinn kauft dir kann nichts passieren und er kann nichts dagegen machen

  11. dt_countryfan on März 11th, 2010 21:37

    Du solltest nichts tun, und abwarten bis Du wegen Betrug angezeigt wurdest. Dann lass Dich verurteilen wegen Betrugs und arglistiger Täuschung.

    Leute die solche Auktionen starten gehören von ebay ausgeschlossen!
    ebay verkommt immer mehr zu einem Betrugsplatz.

  12. Vincenco on März 11th, 2010 22:57

    hmm..
    PS3 Playstation 3 120GB Slim OVP Orginalverpackung ,finde ich unklar.
    nach paragraph 433 ist ein kaufvertrag zustande gekommen, in absatz 2 steht “Der käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen”
    folglich muss er zahlen.
    da ihr beide euch aber nicht (wie in paragraph 929 steht) einig seit das das eigentum übergehen soll weis ichs auch nicht genau.
    falls das (was ich nicht glaube) vor gericht gehen sollte, wird es eine ewiger rechtsstreit werden, da du sagen kannst das du ja Originaverpackung stehn hast und der kaufvertrag geschlossen wurde, der käufer wird agumentieren das du es nicht deutlich genug gemacht hast das nur die verpackung versteigert wird…. so’n paar monate wirds bestimmt werden.
    Playstation 3 Slim (120GB) Orginal Verpackung! (da könnte man denken das die playstation in der originalverpackung vorhanden ist, man geht normalerweise auch immer mit inhalt aus. du kaufst bei einem auto ja auch die sitze, radio mit, deswegen wirds sich hinziehen)

    was ich machen würde: ihm das geld zurück geben und mir mein geld ehrlich verdienen.

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