Wie siehts mit dem Geldverlangen beim zurückgeben aus?

Oktober 28, 2021 · Posted in Allgemein 

Hi, Sony hat drei mal die Chance zu reparieren, erst dann bekommst du dein Geld zurück!!! :-) ))

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Comments

8 Responses to “Wie siehts mit dem Geldverlangen beim zurückgeben aus?”

  1. Ela on Oktober 13th, 2007 14:16

    Soweit ich weiß muß man dem Hersteller 2 mal die Möglichkeit zur Reparatur geben.
    Erst dann kann man sein Geld zurück verlangen, bzw. ein neues Gerät.

  2. frechehexe33 on Oktober 13th, 2007 14:19

    Theoretisch müsstest du dem Verkäufer die Möglichkeit geben, das Gerät zu reparieren. Rede doch mal in Ruhe mit demjenigen und erkläre ihm, dass du überhaupt keine Freude mehr an der PSP hast, weil sie ständig kaputt ist und bitte darum, dass sie dir umgetauscht ist.

  3. THEEEEEEEEEEE on Oktober 13th, 2007 14:23

    ich denke auch das sie erst drei mal repariert werden muss

  4. woko51 on Oktober 13th, 2007 14:24

    Ich würde es mit Geld zurück probieren.Wenn sie’s nicht machen, würde ich sogar sagen, dass es bereits erfolglos bei Sony in Reparatur war.
    Habe ich noch nie gehört, dass der Hersteller 3 Reparaturversuche hat. Das wäre ja das letzte. Würde ich als Hersteller schon wegen Rufschädigung sofort oder nach dem 1. Mal umtauschen.

  5. Asche on Oktober 13th, 2007 14:30

    kannst dein geld nicht sofort zurückverlangen:

    Die Rechte des Käufers ergeben sich vor allem aus § 437 BGB.

    Innerhalb der Gewährleistungszeit MUSS er dem Verkäufer grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) geben.

    Dabei hat der Kunde grundsätzlich die Wahl, ob er die Kaufsache repariert oder NEU haben will (das ist kein Umtausch).

    Erst wenn die Nacherfüllung gescheitert ist, z.B. weil 2x fehlgeschlagen oder endgültig verweigert, hat der Kunde u.a. das Recht, nach seiner Wahl ENTWEDER vom Vertrag zurückzutreten (daher: Geld zurück gegen Rückgabe der Kaufsache) ODER entsprechend dem tatsächlichen Wert der Sache im Verhältnis zum Kaufpreis diesen zu mindern. Daher: anteilsmäßig Geld zurückverlangen und die (mangelhafte) Sache behalten.

  6. logicalhazard on Oktober 13th, 2007 14:31

    Grundsätzlich hat der Verkäufer (!) zweimal die Möglichkeit einer Nachbesserung. Der Hersteller hat hier erstmal nichts mit zu tun, da jedoch High-Tech nicht einfach zu reparieren ist und Know How voraussetzt übernimmt er i.d.R. diese Pflicht von Verkäufer im Rahmen einer Gewährleistung.

    Diese Gewährleistung sieht NICHT vor, das ein Kunde es sich aus irgendeinem Grund 2 JAhre überlegen kann ob er das Gerät tatsächlich haben will, sondern ist eine Gewährleistung.

    Diese wird entsprechend der Herstellerregeln geprüft.

    Wenn der Händler entsprechend weitergehende Garantiern wie Geld-zurück o.Ä. einräumt, ist dies eine Extramleistung ohne Rechtanspruch des Kunden.
    Gschicktes Verhandeln und nachfragen ist hier die richtige Strategie.

    Meist wird beim Hersteller das Gerät eh getauscht, da viele Bauteile nicht mit angemessenenem Zeitaufwand reperabel sind.

    Für Schäden, die durch willkürliche Benutzereingriffe, wie z.B. einspielen von nicht vom Hersteller autorisierten Updates oder Modding entstehen haften der Hersteller und der Händler nicht.

  7. Majuka on Oktober 13th, 2007 14:32

    Hoffentlich bist Du nicht beleidigt, wenn ich erstmal übersetzte:
    “Wie sieht es mit dem Zurückverlangen des Geldes beim Zurückgeben defekter Ware aus?
    Hi also: ich habe mir im Juni eine PSP ( Playstation Portable) geholt. Die ist jetzt kaputt, d.h. sie geht nicht mehr an, weil beim Updaten der Systemsoftware irgendwas ausgegangen ist. Daher will ich zu Karstadt und das Geld dafür zurückverlangen: es sind 199 €. Kann ich das Geld kriegen? Oder schickt Karstadt die PSP zu Sony zur Reparatur? Denn das Ding streikt nicht zum ersten mal, und ich hab genug davon. Also kann ich das Geld zurückverlangen oder nicht?”
    Wenn Du es so meinst, mußt Du Dir die Geschäftsbedingungen von Karstadt ansehen. Eine Zurücknahme ist meist nur in den ersten 2 Wochen möglich, danach darf, meine ich, 2x repariert werden, bevor man ein neues Teil erhält. Wenn K. kulant ist, kannst Du vielleicht Glück haben und Dein Geld zurück bekommen.

  8. Hein Mück on Oktober 13th, 2007 16:36

    Niemand bekommt nach einem halben Jahr “sein Geld” zurück. Es besteht die Pflicht, dem Verkäufer zwei Möglichkeiten der Nachbesserung zu geben. Erst danach ist eine Reduzierung oder eine Wandlung (Rücktritt) möglich. Beim Rücktritt wird die Zeit der Nutzung angerechnet. Eine vollständige Erstattung ist nicht zu erwarten.
    Mein Wäschetrockner (Neckermann – also auch Karstadt Konzern) ist jetzt drei Jahre alt. Schon in den ersten Tagen hat sich herausgestellt, dass er alles macht, nur nicht wirklich “trocknet”. Profectis, der Kundendienst von Karstadt und Co. war DREIMAL hier und hat nichts erreicht. – Da habe ich die (Raten) Zahlung eingestellt und auf meinem gesetzlichen Recht bestanden…. Was nützt mir eine Garantieverlängerung, wenn die einfache Garantie schon nichts bringt???? Neckermann hat kurzen Prozess gemacht und hat die Sache einem Inkassodienst übergeben… die Reklamation interessiert die nicht die Bohne!

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