Kann man bei minderjährigen rechtlich vorgehen?

Oktober 16, 2020 · Posted in Allgemein 

sie ist erst 13 und rechtlich nicht strafbar. auch sie müssen den betrag nicht entrichten. aber wie konnte sie die playstation erhalten ohne dafür zu bezahlen?
der kaufvertrag müsste nach meinem kenntnisstand ungültig sein, und der verkäufer wird sicherlich verständnis haben

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Comments

10 Responses to “Kann man bei minderjährigen rechtlich vorgehen?”

  1. xyz on April 7th, 2008 15:53

    dann wirst du zahlen müssen,du hast in jedem fall die aufsichtspflicht verletzt

  2. Der Dieter on April 7th, 2008 15:54

    naja gibt ja den berühmten spruch eltern haften für ihre kinder und da die ware sprich die playstation ja nun schon geliefert wurde wirst du als eltern teil da nun für gerade stehn müssen.

  3. sebbiblk on April 7th, 2008 15:54

    sie ist erst 13 und rechtlich nicht strafbar. auch sie müssen den betrag nicht entrichten. aber wie konnte sie die playstation erhalten ohne dafür zu bezahlen?
    der kaufvertrag müsste nach meinem kenntnisstand ungültig sein, und der verkäufer wird sicherlich verständnis haben

  4. Clara S on April 7th, 2008 15:58

    vllt. kennst du ja eine/n anwalt, also so aus dem freundeskreis… der/ die kann sich das dann ja ma angucken und so… weil eigetnlich kannst du ja nix dafür, obwohl.. sie wusste ja das passwort bzw. du hast zugelasssen dass sie sich anmeldet! andererseits is das ja der fehler von ebay wenn sich minderjährige da anmelden können

  5. Petra on April 7th, 2008 16:00

    Hi…… ich würde Deine Tochter nicht mehr allein ins Internet lassen. Wer weiß, da gibt es soviele Sachen. Finger weg davon. Bestellen schon gleich garnicht. Petra

  6. Majuka on April 7th, 2008 16:06

    Übrigens beschreibst Du Dich in Deinen anderen Fragen als 13jährige. Willst Du wissen, ob Du damit durchkommst, wenn Du etwas bei e Bay bestellst ohne zu bezahlen?
    Laß es lieber!
    Außerdem erhältst Du eigentlich keine Ware, ohne vorher bezahlt zu haben.

  7. Braininator on April 7th, 2008 16:16

    Nein. Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag über teurere Sachen mit Minderjährigen nicht gültig, prinzipiell kann man in einem solchen Fall die Ware zurückgeben und das Geld zurückverlangen bzw. nicht zahlen. Auch strafrechtlich kann Deine Tochter noch nicht zur Verantwortung gezogen werden, da sie noch nicht min. 14 ist.

    „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nur mit Einschränkungen und zwar nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine 13-jährige muß im allgemeinen nicht mehr rund um die Uhr beaufsichtigt werden.

    Ich würde die Ware zurückschicken, die Sache erklären und mich weigern zu zahlen. Sollte der Verkäufer bzw. dessen Anwalt einen Mahnbescheid erlassen, auf jeden Fall Widerspruch einlegen und sich ggf. von einem Anwalt beraten lassen. Sollte der Verkäufer weiterhin an seinen Forderungen festhalten und kannst Du die Geschichte vor Gericht glaubhaft machen, mußt Du nicht zahlen.

  8. whitewolf on April 7th, 2008 16:19

    Hallo,

    ich würde dieser Anwaltskanzlei in einem Brief erklären, dass Deine Tochter noch minderjährig ist.

    Mit 13 ist sie beschränkt Geschäftsfähig, d.h. sie kann Kaufverträge nur rechtsgültig mit dem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten abschließen. Also, wenn Du mit dem Kauf der Spielekonsole nicht einverstanden bist bzw. nichts davon wusstest, ist der Kaufvertrag nur schwebend wirksam und kann somit von Dir widerrufen werden.

    Das schlimmste was also passieren kann ,für Deine Tochter, ist das sie die Spielkonsole wieder zurück geben muss. Du solltest sie jedoch nicht so einfach davon kommen lassen.

    Gruß Whitewolf

    Beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB)
    Widerruflichkeit der Einwilligung (§ 183 BGB)
    Rückwirkung der Genehmigung (§ 184 BGB)

  9. bärchen♥ on April 7th, 2008 18:05

    Entschuldige bitte – das verstehe ich nicht. KEIN Verkäufer wird dir bei ebay Ware liefern bevor diese nicht auch bezahlt ist.

    Davon abgesehen ist deine Tochter mit 13 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig (Taschengeldparagraph) und Käufe in solcher Höhe sind ohne elterliches Einverständnis nichtig.

  10. tomfighter_2000 on April 9th, 2008 20:28

    hallo!

    in aller kürze: da eine playstation über das taschengeld hinaus geht (auf grund des alters deiner tochter spricht man von beschränkter geschäftsfähigkeit), ist der vertrag (schwebend) unwirksam. es bedurfte der ausdrücklichen genehmigung der erziehungsberechtigten. da diese nicht vorliegt, ist die lage so: playstation zurück, sache geklärt.

    rechtsgrundlagen: geschäftsfähigkeit im bgb (siehe link 1) ab § 104

    eine gute zusammenfassung findest du unter link 2

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