Wegen unterschlagung eines Playstation spiels jemanden Anzeigen?
Juni 12, 2012 · Posted in Allgemein
Das nennt sich Unterschlagung und ist ein Straftatbestand (§ 246 Abs. 1 StGB), der durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird.
Doch in deinem Fall, wird die STAW davon absehen diese zu verfolgen, da der Wert zu niedrig ist und somit das öffentliche Interesse nicht gegeben.
Ergo, bleibt nur 1, das Privatrechtlich per Anwalt zu verfolgen.
“TM”
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2 Responses to “Wegen unterschlagung eines Playstation spiels jemanden Anzeigen?”
Das nennt sich Unterschlagung und ist ein Straftatbestand (§ 246 Abs. 1 StGB), der durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird.
Doch in deinem Fall, wird die STAW davon absehen diese zu verfolgen, da der Wert zu niedrig ist und somit das öffentliche Interesse nicht gegeben.
Ergo, bleibt nur 1, das Privatrechtlich per Anwalt zu verfolgen.
“TM”
Das ausleihen ist nicht strafbar nur illegales kopieren. Sogar besitzen darfst du das Spiel nur spielen darfst du es nicht. Nur das vertragswidrige kommerzielle verleihen ist unter Umständen eine Vertragsverletzung und kann vom Copyrightinhaber ZIVILRECHTLICH geahndet werden.
Nun da du das Spiel ausgelihen hast ist auch ein ordnungsgemäßer übergang des Besitzes erfolgt und ein Vertrag zustande gekommen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/598.html und folgende
Mit der folge das du deine deinen Besitzansprüch (Rückgabeanspruch) zivilrechtlich geltend machen mußt.
Also das übliche Verfahren.
Mahnung + Fristsetzung + schuldhafte nichterfüllung => Verzug.
Und wenn er sich im Verzug befindet dann kannst du eine Zivilklage anstrengen.
Kannst du lesen TM
Ҥ 246 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten RECHTSWIDRIG ZUEIGNET, …”
und
abxjoe als Fragender : “Ich habe einen Bekannten ein Spiel AUSGELIEHEN….”
Wenn ein rechtswirksamer Übergang des Besitzes stattfindet also hier durch die Leihe kann nicht gleichzeitig eine rechtswidrige zueignung vorliegen.