Wie viel darf ich als 15 jähriger auf einen Schlag ausgeben?

Mai 2, 2023 · Posted in Allgemein 

Du darfst über dein Taschengeld ganz allein verfügen.

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Comments

10 Responses to “Wie viel darf ich als 15 jähriger auf einen Schlag ausgeben?”

  1. Michele on Juni 3rd, 2009 14:38

    Du darfst über dein Taschengeld ganz allein verfügen.

  2. Svenja on Juni 3rd, 2009 14:38

    Es heißt ja das ein 15jähriger im arhmen seines taschengeldes etwas kaufen darf.

    ich denke das es auf die verkäuferin ankommt,manchen lassen das einfach so durchgehen,die andern wollen eine einverständnis erklärung haben,nimm am besten eine mit,dann bist du auf der sicheren seite,

  3. Per Fekt on Juni 3rd, 2009 14:39

    also wenn du jeden tag so viel ausgibst, was ich nich glaube, geht das. ich würde trozdem mit meinen eltern hingehn, alleine geht auch denk ich.

  4. Dutchess on Juni 3rd, 2009 14:39

    Klar das darfst du. Und selbst wenn dus ohne Einwilligung deiner Eltern tust ist es okay, das Geld ist ja deins. Nur wenn sie’s dir vor dem kauf ausdrücklich verboten haben und die psp zurückbringen wollen, dann ist das geschäft verpflichtet sie zurückzunehmen.

  5. Rita on Juni 3rd, 2009 14:51

    Laut Taschengeldparagraph darfst du dir so gut wie alle Sachen kaufen, sofern dir deine Eltern zuvor dies nicht ausdrücklich verboten haben.

    Ausnahmen hierbei sind:

    Sachen die mit Verträgen in Verbindung stehen, wie z.B. ein Handyvertrag, Mietvertrag etc…

    Sachen die einer bestimmten Alterbegrenzung unterliegen,
    bestes Beispiel Filme, Spiele und noch so anderes…

    Ich denke mit deiner PSP sollte es also keine Probleme geben ;)

  6. Ali on Juni 3rd, 2009 15:07

    Mein Bruder ist in einer Ausbildung zum Einzelhandeskaufmann.
    Den wird in der Schule beigebracht das Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr einen Gesamteinkaufswert von maximal 50€ nicht überstreiten dürfen. Außerdem dürfen Kinder bis zum 6. Lebensjahr gar nichts kaufen weil sie als “Verkaufsuntauglich” gelten…
    Aber keiner hält sich dran, ich denke das zu schon im Vorraus schon mitdenken solltest, weil mit der Garantie später Probleme entstehen können, daher empfehle ich dir einen Einwilligung von deinen Eltern mitzunehmen. Ich habe im Internet eine gefunden, nachdem du es bisschen bearbeitest kannst du es deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

    http://www.nof-club.de/toto/clubregeln/Einwilligung_der_Eltern.pdf

    Außerdem können Jugendliche solche Beträge nicht selber finanzieren, zumindest wäre es über dem durchschnittlichen “Normalwert”…
    http://www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-3-deine-rechte.html

    12 – 15 Euro bei 10- bis 11jährigen
    16 bis 20 Euro bei 12- bis 13jährigen
    22 bis 25 Euro bei 14- bis 15jährigen
    35 bis 45 Euro bei 16- bis 17jährigen
    ab 50 Euro bei 18jährigen

  7. aronphoenix on Juni 3rd, 2009 15:30

    @ Ali: Ist dir aufgefallen, dass deine schöne tabelle schon 10 Jahre alt ist (von 1999) und somit noch aus der DM Zeit kommt? Und kannst du mir bitte für das mit den 50€ einen § nennen? Ich kenne nämlich keinen…

  8. Peter K on Juni 3rd, 2009 16:52

    Ja, wenn es Dein Geld (Taschengeld) ist, kannst Du das Geschäft tätigen. Ist es nicht Dein Geld im Sinne von ungefragt vom Sparkonto geplündert, kannst Du das Geschäft auch tätigen mußt dann allerdings damit rechnen, daß Deine Eltern den Kaufvertrag anfechten, was bedeutet, das Teil gegen Kaufpreis zurück in den Laden bringen..

  9. Tha Prototype on Juni 3rd, 2009 17:25

    180 Euro geht sogar noch,finde ich.

    Bei Beitraegen ueber 500 Euro wuerde ich stutzig werden-aber ich wuerde in jedem individuellen Fall entscheiden.
    Zudem geht es den Verkaeufer GAR NICHTS an,woher das Geld kommt!

  10. Marion on Juni 4th, 2009 20:33

    Taschengeldparagraf
    § 110 BGB [Vertragsschluss durch Bewirken der vertragsmäßigen Leistung, Taschengeldparagraf]

    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

    Damit steht die Frage, was ein Kind kaufen darf und was nicht, in engem Zusammenhang damit, wieviel Geld ihm seine Eltern für diese “freie Verfügung” geben.

    Da das Kind weiterhin unter der Erziehungsberechtigung der Eltern steht, entsteht jetzt ein Spannungsverhältnis. Nach § 110 BGB ist der Kauf wirksam, also gültig. Die Eltern müssten im Konfliktfall nachweisen, dass der Rahmen des Taschengelds überschritten wurde.

    Von vornherein nicht im Rahmen des Taschengelds liegen Verträge, die schriftlich und über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, also Handyverträge, Zeitschriftenabonnements etc. Damit sind auch im Internet abgeschlossene Laufzeitverträge, ob sie wissentlich, versehentlich oder aufgrund irreführender Angaben geschlossen werden (Internet-Abo-Fallen). nichtig, auch wenn der Betreiber der Site etwas Anderes behauptet [1].

    Gleiches gilt allgemein für Ratenverträge. Die juristische Begründung dafür dürfte Schüler überfordern; man kann ihnen das evtl. so plausibel machen, dass der Taschengeldparagraf von einer abgeschlossen “bewirkten Leistung” ausgeht, der Vertrag über Ratenzahlung jedoch diese vollständige Bewirkung bis zur Bezahlung der letzten Rate aufschiebt. Oder – um es einfacher auszudrücken – der Verkäufer hätte keine Garantie darauf, dass der Jugendliche das Taschengeld auch weiterhin bekommt. Das aber ist das Problem des Verkäufers [2].

    Durchaus entsprechend gesehen kann der Problemkreis um das selbst verdiente Geld von Kindern und Jugendlichen werden ( Kinder- und Jugendarbeit)
    Fazit: Ich glaube nicht, dass du 180,–€ Taschengeld im Monat bekommst… Am besten du läßt Dir eine Bescheinigung deiner Eltern mitgeben, dass sie mit dem Kauf einverstanden sind.

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