frage zu ebay!!!?
Mai 1, 2013 · Posted in Allgemein
Durch den Ablauf der Auktion kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
… einfach sagen, dass Du es nciht für den ersteigerten Preis bekommst, geht nicht!
Andersrum kannst Du ja auch nicht sagen “Nö, zahl ich nicht!”, wenn Du als Käufer ein überteuertes Gebot gemacht hast..
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Mit deinem erfolgreichen Gebot bist du einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer eingegangen. Das heißt, er MUSS die PS3 an dich schicken.
Notfalls zeigst du ihn an und meldest bei eBay auf jeden Fall einen nicht erhaltenen Artikel.
Soweit ich die Ebay Regeln verstehe, muss er es dir schicken, da mit deinem Höchstgebot ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Berichtigt mich, falls ich mich irre!
er ist mit dir ein kaufvertrag eingegangen und muss ihn dir verkaufen
Ja muss er, er hat halt Pech gehabt mit dem Verkaufspreis. Das ist halt das Risiko bei Ebay – ist mir auch schon passiert.
Ärgerlich, aber es ist so, egal was er sagt.
Da könnte ja jeder sein Angebot zurück ziehen mit dem Argument “Ich wollte aber mehr haben (Geld)…:”
Normalerweise muss er das Teil dennoch verkaufen. Du kannst ihn zwar nicht zwingen, aber es ist rechtskräftig. Rein rechtlich könntest du ein Anwalt einschalten.
Er kann aber auch behaupten, es sei ein Tippfehler gewesen. anstatt 100 € Startpreis hat er 1€ eingetippt.
So sicher bin ich mir jetzt selber nicht mehr.
Durch den Ablauf der Auktion kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
… einfach sagen, dass Du es nciht für den ersteigerten Preis bekommst, geht nicht!
Andersrum kannst Du ja auch nicht sagen “Nö, zahl ich nicht!”, wenn Du als Käufer ein überteuertes Gebot gemacht hast..
es ist ein rechtsgültiger kaufvertrag zustande gekommen. Jetzt kann man “Schadensersatz” einklagen und gewinnt.
Viel Spass beim klagen
Ja er muss dir die Playstation verkaufen!
Ist mir auch mal so ergangen, habe was wertvolles für 15 EURO ersteigert.
Nachdem ich überwiesen habe, kamm eine Mail, das Teil wäre doch kaputt.
Das wars dann mit meinem Schnäppchen.