Ebay Rückgabe, wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?
Ob die Kratzer einen Mangel darstellen und durch die Produktbeschreibung wirksam darauf hingewiesen wurde ist schwer zu beurteilen. Ich empfehle dir dich nicht weiter mit den Kratzern zu befassen, sondern den Kaufvertrag zu widerrufen, wenn du kein Interesse mehr an der Sache hast. Dies geht soweit es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, der Verkäufer also Unternehmer ist. Er gibt zwar an, nicht gewerblich (Privatkauf) zu handeln, aber bei der großen Menge seiner Verkäufe in den letzten 12 Monaten (über 1200 !) dürfte recht eindeutig von einem Unternehmer auszugehen sein. Dies dürfte er auch sehr genau wissen
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4 Responses to “Ebay Rückgabe, wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus?”
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Ob die Kratzer einen Mangel darstellen und durch die Produktbeschreibung wirksam darauf hingewiesen wurde ist schwer zu beurteilen. Ich empfehle dir dich nicht weiter mit den Kratzern zu befassen, sondern den Kaufvertrag zu widerrufen, wenn du kein Interesse mehr an der Sache hast. Dies geht soweit es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, der Verkäufer also Unternehmer ist. Er gibt zwar an, nicht gewerblich (Privatkauf) zu handeln, aber bei der großen Menge seiner Verkäufe in den letzten 12 Monaten (über 1200 !) dürfte recht eindeutig von einem Unternehmer auszugehen sein. Dies dürfte er auch sehr genau wissen
Hallo!
Für meine Augen war das Angebot gleich am ersten Blick sehr verdächtig. (Die PSP war sehr verdächtig umgedreht).
Das mit den Kratzern wird schwer sein zu reklamieren, aber das mit den fehlenden Spiel, weil er etwas unvollständiges verkauft hat. (Da könnte er gleich das PSP Gehäuse ohne Inhalt verkaufen).
Eine FRECHHEIT ist das er schreibt “soll ich ihnen als Entschädigung 2 Spiele schicken”, das ist doch absurd!
Gruß
Patrick
Meiner Meinung nach ist dieser ebenfalls als gewerblich einzustufen.
Etwa 1300 geschlossene Kaufverträge in 1 Jahr derzeit über 60 Angebote und nur 7 Bewertungen als Käufer zeugen eindeutig von einer Gewerbsmäßigkeit.
Seine Angebotsseiten und auch die Bewertungen etc. muß man sich aber zu Beweiszwecken alle ausdrucken.
Danach kann man ihn bei ebay melden, damit er sieht, dass es Sanktionen gibt.
Ab 25 Käuferbewertungen wird es für den privaten eBay-Verkäufer eng. Eine zeitliche Eingrenzung hat der BGH nicht vorgenommen. Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer innerhalb von neun Monaten 74 Bewertungen erhalten, in 66 Fällen als Verkäufer.
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
93 verkaufte Artikel in einem Monat, vorwiegend gebrauchte Kleidung ihrer 4 Kinder und Haushaltsgegenstände, führt zu Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe so urteilte das Landgericht Berlin (Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006)
Sie sei in dem Umfang als Unternehmer einzustufen. In den vorhergehenden 3 Jahren hatte die ‘Unternehmerin’ nur 7 gebrauchte Artikel monatlich mit einem Umsatz unter 100 EUR verkauft.
Das Landgericht Köln hat gewerbliches Handeln bejaht, weil ein eBay-Anbieter in einem Monat 10 bis 15 neue Parfümflaschen verkauft hat.
Bei jemandem, der sich selbst als ‘Powerseller’ bezeichnet und in einem Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten über 250 Verkäufe erreicht ist das ein Anscheinsbeweiß für gewerbsmäßiges Handeln. LG Mainz Urteil vom 6. Juli 2005 – 3 O 184/04 bestätigt durch das OLG Koblenz. Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05.
Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet. LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05.
Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04.
Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und immer wieder Dinge über eBay verkauft. Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03.
Ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn zwei Armbanduhren verkauft werden . Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 57 C 361/04.
150 Bewertungen für die Annahme eines unternehmerischen Handels nicht ausreichend. Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.: 10 C 1212/03.
Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert whttp://www.e-recht24.de/news/ecommerce/340.htmlerden. Landgericht Schwienfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03.
Demgemäß steht einem ein Widerrufsrecht von 1 Monat zu, dessen Frist aber noch nicht zu laufen angefangen hat.
Bei einem Privatverkauf hast Du schlechte Karten. Du hast ersteigert wie beschrieben. Du müsstest notfalls vor Gericht beweisen, dass die Beschreibung irreführend ist, Das ist sehr schwer