Welche Plichten hat ein Händler, bei einer PS3 die nach 9 Monaten nicht mehr anzuschalten geht?

Mai 15, 2010 · Posted in Allgemein 

hmmm ich glaub der händler hat das recht die konsole noch 2x zu versuchen zu reparieren. Wenn es nicht klappt muss er eine neue aushändigen.

lg

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Comments

3 Responses to “Welche Plichten hat ein Händler, bei einer PS3 die nach 9 Monaten nicht mehr anzuschalten geht?”

  1. Alexander on September 27th, 2009 20:53

    Der Händler darf 2x nachbessern – beim dritten mal kannst du den Austausch verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, weil die Reperatur erfolglos war – aber nur wenn der selbe defekt erneut aufgetreten ist.

    Gewährleistung:

    Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. – §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.

    Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).

    In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.

    Garantie/Garantievertrag:

    Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.

    Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!

    In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.

    Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

    Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).

    Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).

    Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.

    zwei Jahre Gewährleistung seit 01.01.2002:

    Nach der Schuldrechtsreform hat man bei nunmehr seit 01.01.2002 2 Jahre Gewährleistung (vgl. hierzu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.).

  2. The Newspaper!® on September 27th, 2009 20:55

    Da ist min. 2 Jahre Garantie drauf, sofern ihr das mit Quittung in einem seriösen Laden gekauft habt…

  3. sridevi on September 27th, 2009 20:55

    Ich hoffe er hat Kassenbon und Garantieschein.

    Der Händler hat das Recht, das Gerät zu Sony zu schicken und reparieren zu lassen. Das kann sechs Wochen oder länger dauern. Mir ist das passiert, das sie gar nicht zurück geschickt wurde und ich nach drei Monaten nach etlichen Beschwerden vom Händler endlich eine neue bekam.

    Also wenn es geht sollte er sie umtauschen.

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