E-bay Artikel Zurück nehmen?

Dezember 20, 2020 · Posted in Allgemein 

Eine Rücknahme ist nicht erforderlich. Rücknahme und Garantie waren ausgeschlossen.
Außerdem hat der Verkäufer einen Zeugen dafür, daß das Gerät vor der Absendung noch funktionierte.
Er hat nicht gegen die Ebay-Grundsätze verstoßen. Rechtliche Folgen drohen nicht.
Da offenbar auch ein Transportschaden ausgeschlossen werden kann, könnte hier ein Betrugsversuch seitens des Käufers vorliegen.
Der Verkäufer muß lediglich damit rechnen, daß ihn der Käufer negativ bewertet. Damit sollte er sich jedoch nicht erpressen lassen. Eine negative Bewertung kann – sichtbar für alle – kommentiert bzw. dort beantwortet werden.
Außerdem kann dieser spezielle Käufer vom Verkäufer auf die Liste unerwünschter Bieter/Käufer gesetzt werden.
Interessant wäre auch, sich mal in die Ebay-Community einzuloggen und dort zu fragen, ob jemand mit genau diesem Käufer eine ähnliche Erfahrung gemacht hat. Der Name des Käufers muß dort konkret angegeben werden, was auch gestattet ist.- Sofern andere Ebay-Mitglieder mit diesem Käufer auch schon Probleme hatten, sollte er mal bei Ebay genau deswegen gemeldet werden, damit sich der Sicherheitsdienst diesen Kandidaten mal ansieht.

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Comments

4 Responses to “E-bay Artikel Zurück nehmen?”

  1. Matthias on Juli 8th, 2009 22:40

    Ich fände es anständig, diesen Artikel zurückzunehmen. Mein Problem dabei ist allerdings, dass ich nicht weiss, ob der neue Besitzer den Artikel nicht selber kaputt gemacht hat. Solltest Du ihn zurücknehmen, dann überprüfe auch die Gerätenummer, nicht dass da einer die Masche fährt, so von defekten Geräten zu funktionierenden zu kommen.
    Wenn die Playstation als funktionierendes Gerät verkauft wurde, tatsächlich aber defekt war, dann muss man sie zurücknehmen. es könnte vom Käufer sogar eine betrügerische Absicht unterstellt und angezeigt werden.
    Ist sie direkt vor der Versendung ausprobiert worden und gibt es dafür einen Zeugen, dass sie da funktionierte? Wenn ja, dann hast du keine Probelme.

  2. mr.47 on Juli 8th, 2009 22:54

    nein muss er ja nicht da steht ja immer keine Garantie keine Rückgabe kein Geld zurück Erstattung was konnte sich bei ebay beschweren im schlimmsten Fall konnte er gesperrt werden wenn ebay oder er geht zum Anwalt wegen betrug wenn Mann dir aber nicht beweisen kann passiert aber nichts wenn er nicht zum Anwalt geht und ebay auch nichts macht dann gibt es wohl nur eine schlechte Bewertung

  3. paula9 on Juli 8th, 2009 23:20

    Eine Rücknahme ist nicht erforderlich. Rücknahme und Garantie waren ausgeschlossen.
    Außerdem hat der Verkäufer einen Zeugen dafür, daß das Gerät vor der Absendung noch funktionierte.
    Er hat nicht gegen die Ebay-Grundsätze verstoßen. Rechtliche Folgen drohen nicht.
    Da offenbar auch ein Transportschaden ausgeschlossen werden kann, könnte hier ein Betrugsversuch seitens des Käufers vorliegen.
    Der Verkäufer muß lediglich damit rechnen, daß ihn der Käufer negativ bewertet. Damit sollte er sich jedoch nicht erpressen lassen. Eine negative Bewertung kann – sichtbar für alle – kommentiert bzw. dort beantwortet werden.
    Außerdem kann dieser spezielle Käufer vom Verkäufer auf die Liste unerwünschter Bieter/Käufer gesetzt werden.
    Interessant wäre auch, sich mal in die Ebay-Community einzuloggen und dort zu fragen, ob jemand mit genau diesem Käufer eine ähnliche Erfahrung gemacht hat. Der Name des Käufers muß dort konkret angegeben werden, was auch gestattet ist.- Sofern andere Ebay-Mitglieder mit diesem Käufer auch schon Probleme hatten, sollte er mal bei Ebay genau deswegen gemeldet werden, damit sich der Sicherheitsdienst diesen Kandidaten mal ansieht.

  4. Klaus W on Juli 9th, 2009 03:58

    Pech fuer den Kaeufer, selbst wenn es einen Transportschaden gegeben haette. Dein Bekannter ist im recht.
    Gruss

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